Fragen & Antworten zum Bürgergeld

Verbesserungen beim Bürgergeld

Bürgergeld A - Z


Mehrsprachige Informationen

Auf handbookgermany finden Sie Informationen zum Bürgergeld auf englisch, arabisch, persisch, türkisch, französisch, paschtu, russisch und ukrainisch.


Der Kooperationsplan

Wie kommen Sie beruflich weiter? Wie verbessern Sie Ihre persönliche Situation? Welche Probleme möchten Sie lösen? Und wie können wir Sie dabei unterstützen?

Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Fahrplan, in dem wir Ziele festlegen und den Weg beschreiben, wie wir diese erreichen.

Der Kooperationsplan beruht auf gegenseitigem Vertrauen. Er ist rechtlich unverbindlich und stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt.
Zur Erstellung des Kooperationsplans werden Ihre individuellen Stärken und beruflichen Fähigkeiten berücksichtigt. Es werden auch die Umstände bedacht, die Ihre berufliche Eingliederung voraussichtlich erschweren.

Der Kooperationsplan dokumentiert nur, was im Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft vereinbart wurde. Er betrifft nicht den Bereich der Geldleistungen.
Es ist wichtig, dass Absprachen eingehalten werden, um Ihr Ziel zu erreichen. Wenn Sie feststellen, dass Sie Inhalte aus dem Kooperationsplan oder Termine nicht einhalten können, melden Sie sich am besten frühzeitig bei Ihrer Ansprechperson, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Schlichtung

Wenn Sie sich mit Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater nicht auf einen Kooperationsplan verständigen können, wird der Versuch einer Schlichtung unternommen. Das Schlichtungsverfahren wird von einer unparteiischen Schlichtungsperson begleitet. Im Schlichtungsgespräch zählt Ihre Sichtweise genauso wie die Ihrer Beraterin bzw. Ihres Beraters. Im Schlichtungsverfahren wird eine Lösung gesucht, mit der alle Beteiligten einverstanden sind. Die Schlichtungsperson kann nicht bestimmen, wie der Kooperationsplan schließlich aussehen soll. Das Schlichtungsverfahren endet 4 Wochen nach seinem Beginn.

Falls Sie sich mit Ihrem Berater bzw. Ihrer Beraterin nicht auf einen Kooperationsplan einigen können, erreichen Sie die Schlichtungsperson per E-Mail:

jobcenter-bielefeld.schlichtung@jobcenter-ge.de

oder telefonisch unter der Nummer (0521) 55617 - 7000.


QUALIFIZIERUNG

Im Bürgergeld wird Qualifizierung noch wichtiger. Es lohnt sich auch finanziell, an einer Weiterbildung teilzunehmen. Der Vorrang, eine Arbeit aufzunehmen, entfällt.

Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie.

Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.


HÖHERE LEISTUNGEN

Der Regelbedarf beträgt ab dem 1. Januar 2024:

  • für Alleinstehende bzw. alleinstehende Person mit unter 18-jährigem Partner: 563 Euro

  • Personen in Ehe- oder Lebenspartnerschaft: 506 Euro

  • Kinder ab 18 bis einschließlich 24 Jahre: 451 Euro

  • Kinder ab 14 bis einschließlich 17 Jahre: 471 Euro

  • Kinder ab 6 bis einschließlich 13 Jahre: 390 Euro

  • Kinder bis 5 Jahre: 357 Euro


KARENZZEITEN FÜR VERMÖGEN UND WOHNUNGSKOSTEN

In den ersten zwölf Monaten nach Beantragung des Bürgergeldes werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Nach Ablauf dieses Jahres werden nur noch die angemessenen Unterkunftskosten übernommen.

Zukünftig beträgt das Schonvermögen im ersten Jahr 40.000 für das antragstellende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, für jede weitere Person 15.000 Euro. Nach der Karenzzeit gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für jede Person der Bedarfsgemeinschaft.


HÖHERE FREIBETRÄGE

Seit dem 1.7.2023 wird weniger Erwerbsankommen auf das Bürgergeld angerechnet. Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro werden 30 Prozent nicht berücksichtigt. Den genauen Freibetrag können Sie hier berechnen.

Auch das Mutterschaftsgeld behalten Sie in voller Höhe.

Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung behalten.


JOBS FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER

Die Freibeträge für Schülerinnen und Schüler werden ab 1.7.2023 erhöht. Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro).

Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.


LEISTUNGSMINDERUNGEN

Im Falle von Pflichtverletzungen müssen die Jobcenter ab Januar wieder Minderungen aussprechen, das Sanktionsmoratorium endet somit zum Jahreswechsel. Bei einem Meldeversäumnis liegt die Minderung bei 10 Prozent, bei den anderen Pflichtverletzungen sind diese gestaffelt.

Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate bei einem weiteren Verstoß. Leistungsminderungen kommen nur selten vor.