Unser Jobcenter arbeitet nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs (SGB ) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende

Zu den Vorschriften des SGB II gibt es Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, an die wir uns in unserer Arbeit halten:

Außerdem erhalten wir von der Bundesagentur für Arbeit Weisungen zu einzelnen Themenbereichen:

In einigen Themenbereichen ist die Stadt Bielefeld zuständig, um Richtlinien zu erlassen.

Informationen zu den Unterkunftskosten finden Sie in der Rubrik "Kosten der Unterkunft":