Richtlinien und Weisungen
Unser Jobcenter arbeitet nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs (SGB ) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zu den Vorschriften des SGB II gibt es Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, an die wir uns in unserer Arbeit halten:
Außerdem erhalten wir von der Bundesagentur für Arbeit Weisungen zu einzelnen Themenbereichen:
In einigen Themenbereichen ist die Stadt Bielefeld zuständig, um Richtlinien zu erlassen.
Informationen zu den Unterkunftskosten finden Sie in der Rubrik "Kosten der Unterkunft":