Service für Unternehmen
Wir unterstützen Sie bei der Besetzung freier Stellen! Markt & Service ist unser Team für Unternehmen.
Bei der Einstellung arbeitsloser Bewerber kann in vielen Fällen eine Förderung gewährt werden. Alle Formalitäten erledigen wir für Sie - unbürokratisch, schnell und kostenneutral.
Bitte beachten Sie, dass Lohnkostenzuschüsse beantragt werden müssen, bevor die Einstellung erfolgt!
Kontaktieren Sie uns!
Team Markt & Service
Jobcenter Arbeitplus Bielefeld
Herforder Straße 67 | 33602 Bielefeld
TEL 0521.55617-3250| FAX 0521.55617-3809
Montag | 08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr |
Dienstag | 08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17:00 Uhr |
Freitag | 08.00 Uhr – 12.00 Uhr |
Teilhabechancengesetz
Lohnkostenzuschüsse für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für arbeitsmarktferne Personen
Trotz guter Arbeitsmarktlage gelingt es langzeitarbeitslosen Personen kaum, einen Arbeitsplatz zu bekommen. Viele dieser Menschen wollen gerne wieder arbeiten. Sie sind motiviert und zeigen Engagement, wenn sie die Chance erhalten, wieder ins Berufsleben zurückkehren zu können. Um den Sprung in die Erwerbstätigkeit zu schaffen, benötigen Langzeitarbeitslose jedoch einen geeigneten Arbeitsplatz und Unterstützung nach der Beschäftigungsaufnahme.
Diese Unterstützung können wir bieten, wenn Sie als Arbeitgeber für diese langzeitarbeitslosen Menschen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten (auch in Teilzeit) zur Verfügung stellen.
Dies gilt für alle Arten von Tätigkeiten und Branchen.
• Weiterbewilligungsanträge,
• das Einreichen von Unterlagen
Weitere Informationen erhalten Sie unter (0521) 55617 3250 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wir fördern Sie mit
Lohnkostenzuschüssen für bis zu fünf Jahre für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei der Einstellung von arbeitsmarktfernen Personen, die bereits seit vielen Jahren Leistungen der Grundsicherung erhalten und über 25 Jahre alt sind.
- In den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses beträgt der Zuschuss 100 Prozent,
- im dritten Jahr des Arbeitsverhältnisses 90 Prozent,
- im vierten Jahr des Arbeitsverhältnisses 80 Prozent,
- im fünften Jahr des Arbeitsverhältnisses 70 Prozent.
Der Lohnkostenzuschuss bemisst sich für tarifgebundene und tariforientierte Arbeitgeber sowie für Arbeitgeber, die nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen entlohnen, nach dem gezahlten Arbeitsentgelt – für andere Arbeitgeber nach dem gesetzlichen Mindestlohn.
der Übernahme von Weiterbildungskosten während des Arbeitsverhältnisses in Höhe von bis zu 3.000 Euro.
der Übernahme von Kosten einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer.
Bei Bedarf können auch Sie als Arbeitgeber unterstützt werden.
Team Markt & Service
Jobcenter Arbeitplus Bielefeld
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