Unsere Ombudsfrau im Jobcenter Arbeitplus Bielefeld
Ich bin Anne Fink, die Ombudsfrau im Jobcenter Arbeitplus Bielefeld. Ich möchte mit Ihnen schwierige Sachverhalte klären und Lösungen finden.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit mir!
Lösungen finden Haben Sie Probleme mit einer Entscheidung unseres Jobcenters, die Sie nicht bei unseren Mitarbeitenden klären konnten? Haben Sie das Gefühl, Ihre Argumente werden nicht richtig gehört? Sind Ihnen die gesetzlichen Regelungen unklar? Beim Bürgergeld gibt es viele schwer verständliche Begriffe und Sachverhalte. Missverständnisse und Unklarheiten möchten wir ausräumen. Ich berate Sie, wie Sie am besten reagieren können und wie es weitergehen kann.
Beratung Im Gespräch möchte ich Ihr Anliegen besprechen und mit Ihnen gemeinsam einen unbürokratischen Weg zu einer zufriedenstellenden Lösung finden. Hierzu schauen wir uns an, womit genau Sie unzufrieden sind, welche Argumente Sie auf Ihrer Seite haben und wie diese bei einer Entscheidung durch das Jobcenter berücksichtigt wurden. Bei Bedarf können wir Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner kontaktieren. Das Gespräch kann aber auch vertraulich bleiben.
Sie erreichen mich zu diesen Zeiten:
montags, dienstags und donnerstags von 9.00 bis 14.30 Uhr
mittwochs und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr
Kein Ersatz für den Rechtsweg Wenn Sie und das Jobcenter unterschiedlicher Meinung sind, können Sie sich zunächst bei mir beraten lassen. Dies ersetzt jedoch nicht den formalen Rechtsweg: Durch meine Beratung wird die im Bescheid genannte Rechtsbehelfsfrist nicht unterbrochen und Bescheide nicht außer Kraft gesetzt.
Sie können mich telefonisch oder per E-Mail erreichen:
Wir zeigen auf unserer Website YouTube Videos. Bei Wiedergabe der Videos setzt YouTube einen Cookie, der Informationen über das Nutzerverhalten sammelt. Im Zusammenhang mit der Nutzung von YouTube -Videos werden personenbezogene Daten bzgl. der Benutzeraktivitäten durch den jeweiligen Dienstanbieter erfasst und in die USA übermittelt, wobei aktuell ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission nicht vorhanden ist und auch andere geeignete Garantien für eine sichere Datenübermittlung nicht bestehen, so dass eine derartige Übermittlung mit Risiken verbunden wäre. Die Daten könnten im Fall der Übermittlung dem Zugriff der US-Behörden, inkl. Sicherheitsbehörden, ausgesetzt sein.