Kosten der Unterkunft
Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie angemessen sind. In den ersten zwölf Monaten nach Beantragung des Bürgergeldes werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Nach Ablauf dieses Jahres werden nur noch die angemessenen Unterkunftskosten übernommen.
Die wichtigsten Regelungen der Stadt Bielefeld
Richtlinien der Stadt Bielefeld zum Teilbereich „Kosten der Unterkunft/Kosten der Heizung“
Übersicht zu den angemessenen Mieten (Tabelle mit den Werten nach Anzahl der Haushaltsmitglieder), gültig ab 01.08.2024 und ersetzt die Tabelle in der obigen Richtlinie
Schlüssiges Konzept zur Ermittlung von angemessenen Kosten der Unterkunft nach SGB II und XII für die Stadt Bielefeld (Endbericht)
Umzug
Wenn Sie umziehen möchten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Umzug innerhalb Bielefelds, wenn Sie Bürgergeld bei uns beziehen
Vor Abschluss eines Mietvertrages lassen Sie bitte durch das Jobcenter Arbeitplus Bielefeld die Angemessenheit der Unterkunftskosten prüfen. Unterschreiben Sie bitte noch nicht den Mietvertrag.
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Füllen Sie dafür bitte den Vordruck "Umzugswunsch und Mietangebot" aus.
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Lassen Sie sich außerdem vom Vermieter der gewünschten Wohnung ein schriftliches Mietangebot ausstellen. Wenn der Vermieter keinen eigenen Vordruck dafür hat, können Sie unseren Vordruck "Mietangebot" verwenden. Wenn Sie kein Mietangebot vom Vermieter der gewünschten Wohnung erhalten können, können Sie uns das Exposé oder die Mietanzeige des Vermieters aus dem Internet übersenden. Darin müssen folgende Angaben enthalten sein: Größe der Wohnung, Grundmiete, Betriebskosten, Heizkosten.
Schicken Sie uns den ausgefüllten Vordruck "Umzugswunsch" und das Mietangebot zu. Am schnellsten erreicht uns Ihre Zuschrift über Jobcenter.digital.
Wir prüfen das Mietangebot und schicken Ihnen das Ergebnis der Prüfung umgehend zu.
Wenn Sie ein Darlehen für die Mietkaution beantragen möchten, schreiben Sie das bitte dazu.
Umzug innerhalb Bielefelds, wenn Sie noch kein Bürgergeld beziehen
Vor Abschluss eines Mietvertrages lassen Sie bitte durch das Jobcenter Arbeitplus Bielefeld die Angemessenheit der Unterkunftskosten prüfen. Unterschreiben Sie bitte noch nicht den Mietvertrag.
Lassen Sie sich dafür vom Vermieter der gewünschten Wohnung ein schriftliches Mietangebot ausstellen. Wenn der Vermieter keinen eigenen Vordruck dafür hat, können Sie unseren Vordruck "Mietangebot" verwenden. Wenn Sie kein Mietangebot vom Vermieter der gewünschten Wohnung erhalten können, können Sie uns das Exposé oder die Mietanzeige des Vermieters aus dem Internet übersenden. Darin müssen folgende Angaben enthalten sein: Größe der Wohnung, Grundmiete, Betriebskosten, Heizkosten.
Schicken Sie uns das Mietangebot entweder per Post oder als gut lesbare eingescannte Pdf-Datei per E-Mail an jobcenter-arbeitplus-bielefeld@jobcenter-ge.de.
Kennzeichnen Sie unbedingt Ihre Post als dringend und nennen Sie uns
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Ihren Namen
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Ihr Geburtsdatum
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Ihre Telefonnummer
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Ihre derzeitige Adresse
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die Anzahl der Personen, die in die neue Wohnung einziehen werden
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ob Sie alleinerziehend sind und Anzahl und Alter Ihrer Kinder.
Wir prüfen das Mietangebot und schicken Ihnen das Ergebnis der Prüfung umgehend zu.
Auch ein Darlehen für die Mietkaution können Sie für die neue Wohnung beantragen.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie im Menüpunkt Antragstellung.
Zuzug nach Bielefeld aus einer anderen Stadt
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Bielefeld umziehen und an Ihrem bisherigen Wohnort bereits Bürgergeld beziehen oder bezogen haben, entscheidet das für Sie bisher zuständige Jobcenter über die Notwendigkeit des Umzuges und eventuell entstehende Umzugskosten.
Vor Abschluss eines Mietvertrages lassen Sie bitte durch das Jobcenter Arbeitplus Bielefeld die Angemessenheit der Unterkunftskosten prüfen. Unterschreiben Sie bitte noch nicht den Mietvertrag.
Lassen Sie sich dafür vom Vermieter der gewünschten Wohnung ein schriftliches Mietangebot ausstellen. Wenn der Vermieter keinen eigenen Vordruck dafür hat, können Sie unseren Vordruck "Mietangebot" verwenden. Wenn Sie kein Mietangebot vom Vermieter der gewünschten Wohnung erhalten können, können Sie uns das Exposé oder die Mietanzeige des Vermieters aus dem Internet übersenden. Darin müssen folgende Angaben enthalten sein: Größe der Wohnung, Grundmiete, Betriebskosten, Heizkosten.
Schicken Sie uns das Mietangebot entweder per Post oder als gut lesbare eingescannte Pdf-Datei per E-Mail an jobcenter-arbeitplus-bielefeld@jobcenter-ge.de.
Kennzeichnen Sie unbedingt Ihre Post als dringend und nennen Sie uns
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Ihren Namen
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Ihr Geburtsdatum
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Ihre Telefonnummer
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Ihre derzeitige Adresse
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die Anzahl der Personen, die in die neue Wohnung einziehen werden
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ob Sie alleinerziehend sind und Anzahl und Alter Ihrer Kinder.
Wir prüfen das Mietangebot und schicken Ihnen das Ergebnis der Prüfung umgehend zu.
Auch ein Darlehen für die Mietkaution können Sie für die neue Wohnung beantragen.