Bundestagsabgeordneter Kai Whittaker besucht das Jobcenter Arbeitplus Bielefeld. Information und Austausch über Grundsicherung.

von Ralph Lauhoff-Baker

Der Bundestagsabgeordnete der CDU, Kai Whittaker, informierte sich am 30.10.2018 im Bielefelder Jobcenter über innovative Strategien in der Grundsicherung. Auch das vor der Verabschiedung stehende „Teilhabechancengesetz“ diskutierten der Gast und die Geschäftsleitung.

Kai Whittaker ist langjähriges Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Als solches ist er ist an allen Gesetzentwürfen dieser Themenfelder beteiligt. Grund seines Besuches in Bielefeld sind die hiesigen Erfahrungen mit der Beratung und Vermittlung Langzeitarbeitsloser, Geflüchteter und traumatisierter Menschen. Mit dem Modellprojekt Hêvî, das sich vor allem an langzeitarbeitslose Jezidinnen und Jeziden richtet, hat das Jobcenter Arbeitplus Bielefeld in diesem Bereich erfolgreich Neuland beschritten und stößt auf bundesweites Interesse.

Zunächst stellte die Geschäftsführung des Jobcenters die besondere Situation Geflüchteter im Langzeitleistungsbezug in Bielefeld dar. Da sich diese in einer verfestigten prekären Lage befinden, ist es zwingend, den Jobcentern neue zielgruppenspezifische Maßnahmen zu ermöglichen. Hierzu zählen vor allem eigene, der Qualifikation der Teilnehmenden angemessene Sprachkurse und niedrigschwellige Bildungsangebote zur Erhöhung der allgemeinen Qualifizierungsfähigkeit.

Angesichts der Fluchterfahrungen dieser Zielgruppe sind außerdem umfassende Unterstützungsmöglichkeiten für traumatisierte Menschen notwendig, ohne die Integration in den Arbeitsmarkt in vielen Fällen nicht realistisch erscheint.

Ein neues Angebot für Langzeitarbeitslose stellt das sogenannte „Teilhabechancengesetz“ dar, das in der kommenden Woche im Bundestag verabschiedet werden soll*. Kai Whittaker berichtete vom Gesetzgebungsprozess und informierte sich über die geplante Umsetzung in Bielefeld. Angesichts der in Gesetzgebungsverfahren noch offenen Punkte wurde u.a. über die Bezahlung der am Programm Teilnehmenden (Mindest- vs. Tariflohn) diskutiert. Ferner ging es um Ausschlusskriterien für die Teilnahme sowie die mögliche Förderdauer und die Nachbeschäftigungspflichten der Arbeitgeber.

Den Abschluss des Besuches bildete eine Information über die gesundheitsorientierte Beratung, die das Jobcenter Arbeitplus Bielefeld seit dem Spätsommer anbietet. Außerdem läuft in diesem Bereich die Antragstellung für das Verbundprojekt „RehaPro“.

Kai Whittaker bedankte sich für zahlreiche Anregungen und Informationen. Gleichzeitig sprach er den Beschäftigten in der Grundsicherung seine Anerkennung aus und erklärte, eine größere Unterstützung für das SGB II durch die Politik sei dringend notwendig.

Das Teilhabechancengesetz

*Um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von sehr arbeitsmarktfernen Personen zu fördern, wird in § 16i SGB II ein neues Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eingeführt. Gefördert werden Arbeitsverhältnisse mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren. Der Lohnkostenzuschuss beträgt in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns und sinkt danach um 10 Prozentpunkte jährlich. Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahre. Neben der Eröffnung von Teilhabechancen bleibt der Übergang aus der geförderten Beschäftigung in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mittel- und langfristiges Ziel. Aus diesem Grund werden eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, Weiterbildung und betriebliche Praktika während der Förderung ermöglicht.