Modellprojekt BEA

von Ralph Lauhoff-Baker

Staatssekretär und Referatsleiter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) informieren sich in Bielefeld.

Das Projekt BEA des Jobcenters eröffnet Menschen, die an einer psychischen und/oder Suchterkrankung leiden und Bürgergeld beziehen, eine neue Perspektive zur gesellschaftlichen Teilhabe. Beim Treffen des BMAS mit Geschäftsführung, Projektleitung und Vertreter*innen der evaluierenden Hochschule Bielefeld ging es um die Frage, welche Bestandteile des Projektes übertragbar sind und wie sie verstetigt werden können.

Ein Teilnehmer habe ihn auf einer Veranstaltung in Bielefeld darauf angesprochen: „Wenn Sie mal ein Projekt kennenlernen möchten, dass wirklich etwas Gutes für die Menschen leistet – dann kommen Sie zu BEA.“ Am 6. Oktober nun besuchte Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gemeinsam mit dem dortigen Referatsleiter für „rehapro“, Andreas Flegel, die Projektbeteiligten in Bielefeld.

Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Ausgangsbedingungen für das Projektvorhaben und welche Lehren aus der besonderen Konzeption für die Begleitung und Förderung von Bürgergeldbeziehenden gewonnen werden können.

Am Anfang von BEA, dem Projekt für Sucht- bzw. psychisch Erkrankte, stand der Beteiligungsgedanke: Wie kann ein solches Projekt konsequent aus dem Blickwinkel der Kundinnen und Kunden gedacht werden? Und wie ist Vertrauen zwischen den Bürgergeldbeziehenden und der Behörde Jobcenter möglich? Früh wurde deutlich: Die Perspektive der Teilnehmenden sollte immer vertreten sein, d.h. Betroffene sollten früh zu ihren Bedürfnissen befragt und Selbsthilfegruppen von Anfang an einbezogen werden.

Daraus entstanden die wesentlichen Eckpunkte des BEA-Projektes:

  • Die Teilnahme ist freiwillig und kann zu jedem Zeitpunkt pausiert oder beendet werden.
  • Die Teilnehmenden sind zu jedem Zeitpunkt über alles informiert und müssen mit allen Entscheidungen einverstanden sein.
  • Die Teilnehmenden sind die Expert*innen für ihren weiteren Weg, der Prozess geschieht auf Augenhöhe.
  • Der Beratungsprozess orientiert sich an der Lebenswelt der Teilnehmenden. Die Beratung findet außerhalb des Jobcenters im Sozialraum der Teilnehmenden oder in den BEA-Beratungsräumen statt.

Neben diesen allgemeinen Grundsätzen wird auch Beratung in BEA anders angeboten als in der Grundsicherung allgemein: Die Teilnehmer*innen werden dafür nicht nur durch eine*n Prozessmanager*in des Jobcenters sondern zu allererst durch eine externe Person, die selbst eine Sucht oder psychische Erkrankung überwunden haben, im Alltag begleitet und unterstützt.

Diese Peerberaterinnen und -berater sind „Expert*innen aus eigener Erfahrung“. Gut 30 Personen konnten in Bielefeld für die anspruchsvolle Aufgabe über Selbsthilfegruppen und Presse gewonnen werden. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung, werden umfassend qualifiziert und erhalten fortlaufend Supervision.

Für die Mitarbeitenden des Jobcenter ist der Haltungswechsel herausfordernd. Als Fallmanager*innen waren sie bislang in der Pflicht, ihren Kund*innen sinnvolle Angebote zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit zu machen. Nun sind sie Prozessmanagerinnen und -manager, die die Wünsche und Ziele der Teilnehmenden ermöglichen sollen. Auch diese Beratung ist intensiv: Der Betreuungsschlüssel liegt bei 1:20.

Deutlich wurde, dass natürlich nicht alle Bürgergeldberechtigten unter Bedingungen wie im BEA-Projekt beraten werden können. Dennoch sollte ein Angebot gerade für Menschen, die vor besonderen gesundheitlichen und persönlichen Herausforderungen stehen, im Jobcenter existieren und dabei die gewonnenen Lehren aus dem Modellprojekt berücksichtigen.

Weitere Informationen zum Projekt und den Möglichkeiten für potenziell Teilnehmende oder BEA-Begleitungen gibt es auf der Homepage des Jobcenters unter www.jobcenter-arbeitplus-bielefeld.de/arbeit-und-teilhabe.html