Nur wenig Sanktionen gegen Arbeitslosengeld-II-Bezieher in Bielefeld.
von Ralph Lauhoff-Baker
Termintreue bleibt Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration
Das Jobcenter widerspricht der Kritik der freien Wohlfahrtsverbände an ihrem Umgang mit sogenannten Meldeversäumnissen. In einer Pressemitteilung hatten diese die Zahl der Sanktionen (1.842 pro Jahr) und den Anlass (zu 74% verpasste Termine) als „unverhältnismäßig“ bezeichnet. Dabei ist Bielefeld bei den Kürzungen in Deutschland fast Schlusslicht.
In Bielefeld wird nicht leichtfertig gekürzt
Es gibt 407 Jobcenter in Deutschland. Sie alle sind an das Sozialgesetzbuch II gebunden, wenn Empfänger von Arbeitslosengeld II trotz schriftlicher Einladung nicht zu Beratungsgesprächen erscheinen oder bereits vereinbarte Arbeitsaufnahmen oder Qualifizierungen ablehnen. Liegen keine wichtigen Gründe wie bescheinigte Erkrankungen vor, sind die Behörden verpflichtet, Leistungen kürzen. Auch bei der Höhe und beim Zeitraum gibt es keinen Ermessensspielraum.
Das Jobcenter in Bielefeld schaut aber sehr genau hin, bevor diese Sanktionen verhängt werden. Hier liegt der Anteil der von Sanktionen Betroffenen an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei 1,2%. Das ist bundesweit Rang 399.
99,4% aller Arbeitslosengeld-II-Beziehenden sind nicht betroffen
Tatsächlich stellt das Jobcenter in Bielefeld monatlich im Schnitt 154 Regelverstöße fest – bei über 26.000 Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Beziehern. Tatsächlich liegt die Zahl mit 97 neu sanktionierten Personen noch deutlich darunter, da die Betroffenen häufig gegen mehrere Vereinbarungen verstoßen haben.
Sanktionen wegen Meldeversäumnissen unverhältnismäßig? Im Gegenteil.
Die freie Wohlfahrtspflege kritisiert auch, dass Kürzungen vor allem aufgrund nicht wahrgenommener Termine geschehen. Das Jobcenter Arbeitplus Bielefeld fördert die Verbindlichkeit im Beratungsprozess, denn für erfolgreiche Beratung und die Vermittlung in Arbeit ist es wichtig, dass Beratungstermine durch die Leistungsberechtigten wahrgenommen werden. Termintreue ist Grundlage des gemeinsamen Erfolgs und kann als Bedingung für den Bezug von Sozialleistungen erwartet werden.
Gesundheit und Verständigung werden groß geschrieben
Ohne Beleg bleibt die Kritik der freien Wohlfahrt, psychisch und Sucht-Erkrankte, Analphabeten oder Menschen mit interkulturellen Verständigungsschwierigkeiten würden besonders häufig sanktioniert. Dagegen spricht neben den ohnehin geringen Zahlen auch die organisatorische Ausrichtung des Jobcenters Arbeitplus Bielefeld. Für Menschen mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen wurde das Fallmanagement Gesundheit eingerichtet – Sanktionen werden hier gar nicht verhängt. Und um Missverständnisse aufgrund fehlender Deutschkenntnisse zu vermeiden, bietet das Zuwanderungsteam muttersprachliche Beratung an.
Sanktionsregelungen könnten gerechter sein
Doch auch Verbesserungspotential gibt es. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage fallen Sanktionen für unter 25Jährige höher aus als für über 25Jährige. Hier ist eine vollständige Leistungseinstellung bei wiederholten Versäumnissen vorgesehen, was die Betroffenen vor erhebliche Schwierigkeiten stellen kann. Deshalb ist für das Jobcenter die Forderung der Wohlfahrtsverbände nach einer Angleichung der Regelungen nachvollziehbar.